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Gutachten zur Erforderlichkeit von Schülerindividualdaten in NRW veröffentlicht

Das Gutachten zur Erforderlichkeit von Schülerindividualdaten in Nordrhein-Westfalen analysiert die Notwendigkeit einer Reform der Datenerhebung im Schulsystem des Landes NRW. Im Fokus stehen dabei Schülerindividualdaten, die für eine gezielte Steuerung und Verbesserung der Schulentwicklung unverzichtbar sind.

Das im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen angefertigte Gutachten macht deutlich, dass die derzeit auf Aggregatebene durchgeführten Erhebungen in der amtlichen Schulstatistik den wachsenden Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Es wird gezeigt, dass die Einführung von Schülerindividualdaten insbesondere für die Landesverwaltung, aber auch für die Kommunen für eine effektive Steuerung des Bildungssystems und für die Wissenschaft von großer Relevanz sind.

Das Gutachten enthält zudem Stellungnahmen der AG Registermodernisierung und Registerzensus des Verbands Deutscher Städtestatistik, der Stadt Essen sowie von den Bildungsmonitorerinnen und Bildungsmonitorern in NRW.

Das Gutachten ist in der Reihe ZEFIR-Materialien erschienen und kann kostenlos von der Website des ZEFIR heruntergeladen werden.